Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ich habe derzeit leider keine freien Therapieplätze!
Ich bin von 12. bis 22. April 2025 auf Urlaub!
Erste Schritte
Um ein (kostenfreies) Erstgespräch zu vereinbaren, schicken Sie mir am besten eine SMS unter 0664/96 05 620 oder ein Mail auf info@praxis-monsberger.at! Anonymität und Vertraulichkeit sind selbstverständlich: Ich unterliege als Psychotherapeutin einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Erstgespräch
Beim unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Ansprechperson bin und auch, ob das "Menschliche" passt. Denn die Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn ist eine wesentliche Voraussetzung für Vertrauen, Offenheit und damit den Therapieerfolg. Außerdem besprechen wir Organisatorisches (Rahmenbedingungen, Termine und Zahlungsmodalitäten). Planen Sie etwa 30 Minuten Zeit dafür ein.
Kosten
Die Kosten für eine Therapieeinheit (50 min.) betragen € 110,--.
Bei Ihrer Krankenkasse können Sie einen Antrag auf Teilrefundierung stellen, wenn es sich um eine krankheitswertige Diagnose handelt. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei mir. Derzeit werden von der ÖGK (vormals GKK) € 33.70 pro Einheit refundiert. Die BVAEB (vormals BVA und VAEB-Versicherte) gewährt einen Zuschuss von € 46,60 sowie die SVS (vormals SVA-und SVB-Versicherte) € 45,00 pro Einheit. Wenn Sie diesen Zuschuss beanspruchen, benötigen die Krankenkassen ein Formular Ihres Hausarztes, das vor der 2. Therapiestunde datiert ist und das Sie mit der Honorarnote inkl. Zahlungsbestätigung dann bei Ihrer zuständigen Krankenkasse miteinreichen.Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Für sozial bedürftige PatientInnen, deren Beschwerden krankheitswertig sind, steht ein begrenztes Kontingent an voll finanzierten Therapieplätzen zur Verfügung. Die Kosten werden zur Gänze von der Sozialversicherung getragen. Leider habe ich dieses Kontingent für das Jahr 2025 schon vollständig vergeben. Die aktuelle Verfügbarkeit von Kassenplätzen können Sie direkt beim "Netzwerk Psychotherapie" für die Steiermark http://www.psychotherapie-steiermark.net/ abfragen.
Und die Dauer?
Der durchschnittliche Ablauf, die Länge und das Intervall einer Psychotherapie sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst, die sie in Anspruch nehmen. Manchmal genügt eine Klärung über wenige Stunden, manchmal hat die belastende Thematik aber eine längere Vorgeschichte und wirkt in unterschiedliche Lebensbereiche hinein. Der Wunsch nach einer möglichst schnellen Veränderung ist sehr verständlich. Die Erfahrung zeigt, dass nachhaltige und dauerhafte Veränderung oftmals nicht nur die Bereitschaft braucht, an sich zu arbeiten, sondern auch Zeit, um allmählich in die eigenen Antworten "hineinzuwachsen".
Absageregelung
Es kann manchmal dazu kommen, dass vereinbarte Termine aus unterschiedlichen Gründen nicht eingehalten werden können. In einer psychotherapeutischen Praxis werden – wie in anderen Wahlarztpraxen - fixe Termine reserviert, die nicht kurzfristig anderwertig vergeben werden können. Für eine sinnvolle Planung meinerseits bitte ich daher, Termine ehestmöglich abzusagen, spätestens aber 48 Stunden vorher. Nicht abgesagte Therapiestunden müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Schweigepflicht
Die schon erwähnte Schweigepflicht ist absolut selbstverständliche und notwendige Voraussetzung für ein offenes und vertrauensvolles Gespräch.
"Glaube nicht, weil ich es sage oder weil es von einer Autorität kommt oder aus einem Buch stammt.
Prüfe es! Wenn es bedeutungsvoll für dein Leben ist und deinem Leben einen Sinn gibt,
dann wende es an, so gut du kannst." (Buddha)